Selbstständig machen: Gewerbetreibender oder Freiberufler?
Die Tätigkeit als Hygienefachkraft ist dem Katalogberuf des Krankengymnasten ähnlich, weil im Wesentlichen eine Vergleichbarkeit sowohl der Ausbildung als auch der Ausübung vorliegt. Die Weiterbildung zu Hygienefachkraft geht über den Ausbildungsstand eines "einfachen" Krankenpflegers hinaus und ist deshalb, so der BfH einem Katalogberuf im Sinne § 18 EStG ähnlich.
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